Untersuchungen Kleingartenanlagen

In weiten Teilen des Duisburger Stadtgebietes muss mit schädlichen Bodenveränderungen gerechnet werden, die einer kleingärtnerischen Nutzung entgegenstehen können. Erste Untersuchungen in Duisburger Kleingartenanlagen haben bereits vor über 25 Jahren stattgefunden. Seitdem haben sich die im Bodenschutzrecht anzuwendenden Beurteilungsmaßstäbe teils maßgeblich geändert. Zu nennen sind hier neben dem Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetztes (BBodSchG-1999) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV-1999) vor allem die im Jahr 2011 eigens für Duisburg abgeleiteten gebietsbezogenen Beurteilungswerte und die Aktualisierung des Arbeitsblatts 22 des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zur weiteren Sachverhaltsermittlung in 2014. Aktuell wurde für alle in der Vergangenheit untersuchten Kleingartenanlagen im Zuständigkeitsbereich des Verbandes der Duisburger Kleingartenvereine (VDK) geprüft, ob sich unter Beachtung dieser Beurteilungsmaßstäbe heutzutage ein Handlungsbedarf ergibt und eine Neubewertung oder Nachuntersuchung erforderlich wird. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass sich für den überwiegenden Teil der Anlagen nach Auswertung der vorliegenden Altdaten kein solcher Bedarf ergibt. Lediglich für 13 der 106 Kleingartenanlagen sind noch Untersuchungen/ Neubewertungen durchzuführen, wobei in den überwiegenden Fällen nur wenige Parzellen betroffen sind.

Für dieses Untersuchungspaket wird seitens der Verwaltung nun ein Förderantrag bei der Bezirksregierung gestellt und vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt, um mit den ersten Untersuchungen noch in 2015 beginnen zu können.

Sachstand Kleingartenanlagen

Ein Verdacht auf schädliche Bodenveränderung besteht zum einen für Flächen, auf denen in der Vergangenheit mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist oder auf denen diese abgelagert worden sind. Entsprechende Grundstücke sind im Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten als Altstandorte und Altablagerungen erfasst. 32 der 106 Kleingartenanlagen im Zuständigkeitsbereich des VDK liegen gänzlich oder teilweise auf Altlastenverdachtsflächen (ALVF). 28 dieser

Anlagen wurden in der Vergangenheit z. B. im Rahmen von Gefährdungsabschätzungen bei Baugenehmigungen oder Bebauungsplanverfahren oder im Rahmen der systematischen Kleingartenuntersuchungen in 2010 / 2011 (DS 12-0633) bereits untersucht und wenn (nach damaligen Maßstäben) nötig saniert.

Zum anderen wurden in Duisburg in den vergangenen Jahren weiträumige Belastungsgebiete auskartiert, die durch jahrzehntelange Staubdepositionen beeinträchtigt worden sind (DS 12-0853). 31 der 106 städtischen Kleingartenanlagen liegen in diesen Belastungsgebieten. Für 6 Anlagen lagen bereits Altuntersuchungs­ergebnisse vor. Die übrigen 25 Anlagen wurden 2010 bis 2011 systematisch untersucht: Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden bei den meisten Kleingartenanlagen keine flächendeckenden sanierungsbedürftigen Belastungen festgestellt. In einigen Anlagen waren lediglich einzelne Parzellen betroffen, welche umgehend saniert oder in ihrer Nutzung festgeschrieben wurden. Nur für die drei Anlagen Feierabend, Ährenfeld und Biegerhof waren umfassendere Sanierungsmaßnahmen notwendig (DS 12-1823). Die Sanierung dieser drei Anlagen ist mittlerweile abgeschlossen.

57 der 106 städtischen Kleingartenanlagen liegen außerhalb der Belastungsgebiete und auch außerhalb von Altlastenverdachtsflächen. Für 10 dieser Anlagen liegen Untersuchungsergebnisse vor, die z. B. im Rahmen von Bebauungsplanverfahren durchgeführt worden sind.

Für 47 Kleingartenanlagen liegen keine Untersuchungsergebnisse vor. Eine Untersuchung wird nach dem derzeitigen Kenntnisstand auch nicht als notwendig erachtet, da kein Anfangsverdacht besteht.

Pachtgärten oder Grabeländer wurden bislang nicht systematisch untersucht.

Die ersten Kleingartenuntersuchungen wurden in Duisburg vor über 25 Jahren durchgeführt. Seitdem haben sich im Bodenschutz die anzuwendenden Beurteilungsmaßstäbe zum Teil maßgeblich verändert. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere das Inkrafttreten des:

1.   BBodSchG (1999)

2.   BBodSchV (1999),

3.   Bewertungs- und Maßnahmenkonzeptes der Stadt Duisburg in 2011 zur Ableitung gebietsbezogener Beurteilungswerte

4.   Arbeitsblatt 22 (2014) vom LANUV zur weiteren Sachverhaltsermittlung bei der Überschreitung von Prüfwerten nach der BBodSchV für die Wirkungspfade Boden­Mensch und Boden-Nutzpflanze.

Mit dem Ziel einer einheitlichen Bewertung im Hinblick auf die sensible Nutzung von Kleingartenanlagen wurde aktuell für alle in der Vergangenheit untersuchten Kleingartenanlagen im Zuständigkeitsbereich des VDK geprüft, ob sich unter Beachtung der geänderten Beurteilungsmaßstäbe ein Handlungsbedarf ergibt und eine Neubewertung oder Nachuntersuchung erforderlich wird, auch wenn die Bewertung der in der Vergangenheit untersuchten Anlagen nach dem damaligen Stand der Bewertungsmethoden korrekt erfolgt ist.

Für den überwiegenden Teil der Anlagen ergibt sich nach Auswertung der vorliegenden Altdaten kein Bedarf einer Neubewertung oder Nachuntersuchung, wenn die bereits ausgesprochenen Nutzungsfestschreibungen und Verhaltensempfehlungen in den Kleingartenanlagen beachtet werden.

Für die vier Kleingartenanlagen Industriegarten, Hagenshof, Am Schürmannshof und Am Heidberg ist unter Beachtung der geänderten Beurteilungsmaßstäbe eine Neubewertung bzw. Nachuntersuchung angezeigt. Vor dem Hintergrund eines einheitlichen Bewertungsmaßstabes wird auch von Seiten des LANUV und der Bezirksregierung (Fördermittelgeber) der Bedarf für die genannten Nachuntersuchungen gesehen.

Nachuntersuchungen auf einzelnen Parzellen sollten darüber hinaus in den Anlagen Grüne Halde und Tellmannshof durchgeführt werden. Ebenso stehen noch Nachuntersuchungen in der Anlage Römerfeld aus.

Für die drei Anlagen Emschergrund, Am Beeckbach und Zum Emschertal ergab sich bereits 2014 ein Nachuntersuchungsbedarf, wobei in der Anlage Emschergrund flächendeckende Belastungen festgestellt wurden, sodass eine Sanierung der Anlage notwendig wird. Zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme sollen Fördermittel bei der Bezirksregierung beantragt werden. Im Vorfeld sollen die übrigen, bislang nicht untersuchten Parzellen untersucht werden.

Für die Anlagen Am Beeckbach und Zum Emschertal ergab sich hingegen kein Handlungsbedarf, wenn einzelne bereits ausgesprochene Nutzungsfestschreibungen (Rasenflächen in zwei Parzellen) berücksichtigt werden und kein Grundwasser in den Anlagen genutzt wird.

In der 1990 untersuchten Anlage Beeck wurden seinerzeit sanierungsbedürftige Schadstoffgehalte im Boden nachgewiesen. Ob die notwendigen Maßnahmen in den betroffenen Parzellen durchgeführt worden sind, ist heute nicht mehr nachvollziehbar, da keine Sanierungsdokumentation vorliegt. Eine erneute Untersuchung der Anlage ist deshalb erforderlich.

Bei den Anlagen Am Wasserturm, Zimmerstraße, Bonnemannshof und Blumenstraße handelt es sich um die vier Kleingartenanlagen, in denen jeweils für wenige Parzellen ein Altlastenverdacht besteht, aber noch keine Untersuchungsergebnisse vorliegen.

Zusammenfassend ergibt sich somit in 13 Kleingartenanlagen der Bedarf von (Nach-) Untersuchungen und / oder Neubewertungen, wobei die zu betrachtende Parzellenanzahl zwischen 1 und mehr als 40 variiert.

Seitens der Verwaltung wird für die geplanten Untersuchungen ein Förderantrag bei der Bezirksregierung gestellt. Vorbehaltlich der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns soll mit den Untersuchungen noch in diesem Jahr begonnen werden.

Die Untersuchungen für die 13 Kleingartenanlagen wurden in 2017 mit dem Ergebnis, dass in 9 Kleingartenanlagen Sanierungsbedarf besteht durchgeführt. Es wurden in den 9 Anlagen 165 Parzellen identifiziert, die zum größtenteils saniert werden müssen. Für einige wenige Parzellen muss eine Nutzungsfestschreibung erfolgen. Mit der notwendigen Sanierungs- und Ausführungsplanung wurde Ende 2017 begonnen.